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Buy & Build
Accounting
Manchmal als lästig angesehen, manchmal übersehen: Mit der Umsetzung eines Buy-and-Build-Konzepts bauen Sie eine Unternehmensgruppe auf - und das zieht Rechnungslegungspflichten nach sich, die oftmals der Steuerberater nicht erfüllen kann.
Wie können wir helfen?
Bewertung von Vermögensgegenständen
Je nachdem, welche Transaktionsstrategie Sie verfolgen, kann es auch mal nötig werden, einzelne Assets wie eine Marke, einen Kundenstamm, Auftragsbestände oder F&E-Projekte zu handelsrechtliche oder steuerrechtliche Zwecke zu bewerten. Hier muss häufig Rückgriff auf Bewertungsmethoden aus der internationalen Rechnungslegung Rückgriff genommen werden, da sich die Bilanzierung nach HGB sehr lange um die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände gedrückt hat.
In diesem Bereich arbeiten wir eng mit dem CFRV Center for Financial Reporting and Valuation zusammen, das bereits seit 2006 Unternehmen in diesem Bereich berät.
Für Bewertungen bieten wir zeitabhängige Honorare oder Paketpreise an.
Konsolidierte Abschlüsse und Konzernabschlüsse
Insbesondere neue Buy-and-Build-Gruppen sind mit dem Thema konfrontiert, das Knowhow und die Prozesse für die regelmäßige Erstellung von konsolidierten Abschlüssen oder - spätestens sobald die Größenkriterien erfüllt sind - sogar von Konzernabschlüssen nach HGB oder IFRS aufbauen zu müssen.
Viele Unternehmen sehen Ihre Kernkompetenz eher in den Feldern Strategie, Finanzierung und M&A. Deshalb unterstützen wir Sie mit dem CFRV gerne in diesem Feld.
Da es sich hierbei oft um eine laufende Betreuung handelt, bieten wir neben einem zeitabhängigen Honorar oder Paketpreisen auch hier Consulting for Shares an.
Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation)
Bei den meisten Buy-and-Build-Ansätzen werden Unternehmen im Wege von Share Deals erworben, bei denen prinzipiell ein Preis für das ganze Unternehmen vereinbart und gezahlt wird. Im Rahmen der Erstellung eines konsolidierten Abschlusses bzw. eines Konzernabschlusses werden die Share Deals allerdings in Asset Deals uminterpretiert - das erfordert eine Ermittlung der Anschaffungskosten aller Vermögensgegenstände, die erworben worden sind. D.h., stille Reserven müssen entdeckt und bewertet werden, und am Ende muss die Summe noch mit dem Kaufpreis zusammenpassen, eine sich ergebende Differenz bildet dann im Grundsatz den Goodwill.
Im Bereich der kapitalmarktorientierten Unternehmen gehören Purchase Price Allocations (PPA) nach IFRS 3 zu den kostspieligsten Beratungsprojekten überhaupt. Für Buy-and-Build-Gruppen können wir mit dem CFRV hier eine günstige Alternative bieten, denn durch die meistens gegebene Ähnlichkeit der erworbenen Firmen lassen sich die Kosten für die PPAs durch Standardisierung bei regelmäßiger Beauftragung deutlich senken.
Für PPAs nach HGB oder IFRS bieten wir zeitabhängige Honorare oder Paketpreise an.
Special: Financial Expert für Ihren Aufsichtsrat gesucht?
Wenn Sie einen Aufsichtsrat errichten müssen, benötigen Sie seit Umsetzung des BilMoG einen Financial Expert in diesem Gremium. Meine Kollegen und ich können eine gewisse Anzahl von Mandaten übernehmen, sprechen Sie uns gerne darauf an. Und einen Professor im Aufsichtsrat zu haben macht sich meistens auch gar nicht so schlecht.
Aufsichtsratsvergütungen orientieren sich in ihrer Höhe im Mittelstand meist an Beratungshonoraren und der Unternehmensgröße.
Interesse geweckt?
Dann buchen Sie sich gerne einen kostenlosen Kennenlerntermin mit Prof. Dr. Holger Wassermann zum Buy-and-Build-Service mit dem Stichwort "Accounting".
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